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   BFH, 20.04.2012 - III B 36/11   

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https://dejure.org/2012,11903
BFH, 20.04.2012 - III B 36/11 (https://dejure.org/2012,11903)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2012 - III B 36/11 (https://dejure.org/2012,11903)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2012 - III B 36/11 (https://dejure.org/2012,11903)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • openjur.de

    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil; ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 46 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 118 Abs 2
    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • Bundesfinanzhof

    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • rewis.io

    Verfahrensmangel bei zu Unrecht erlassenem Prozessurteil - ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Rüge eines entsprechenden Verfahrensverstoßes des Finanzgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Fehlerhafter Erlass eines Prozessurteils als Verfahrensmangel; Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 16.08.2011 - III B 155/10

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    Eine Zulassung unter diesem Gesichtspunkt hätte vorausgesetzt, dass in der Beschwerdebegründung abstrakte Rechtssätze im Urteil des FG und in der Divergenzentscheidung so genau bezeichnet worden wären, dass eine Abweichung erkennbar geworden wäre (Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48).
  • BFH, 11.02.2009 - X R 51/06

    Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (z.B. BFH-Urteil vom 11. Februar 2009 X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 93/07

    Bindungswirkung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheides

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    Aus der Sicht des Klägers war der materielle Regelungsgehalt der genannten Einspruchsentscheidung einschließlich deren Begründung dahingehend zu verstehen, dass die Kindergeldansprüche des Klägers für den Zeitraum ab Mai 2006 überprüft werden sollten (zur Auslegung von Verwaltungsakten s. Senatsurteil vom 26. November 2009 III R 93/07, BFH/NV 2010, 856).
  • BFH, 20.04.2011 - III B 124/10

    Versäumnis der Klagefrist und tatrichterliche Würdigung

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    b) Die danach vom Kläger sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe die Klage zu Unrecht durch ein Prozessurteil als unzulässig abgewiesen, kann zwar einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen (Senatsbeschluss vom 20. April 2011 III B 124/10, BFH/NV 2011, 1110).
  • BFH, 30.04.1987 - V B 86/86

    BFH - Beschwerdegericht - Prüfungsumfang - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    In dem auf Zulassung der Revision gerichteten Verfahren hat das Beschwerdegericht hinsichtlich des Tatsachenstoffs die gleichen Verfahrensbefugnisse wie das Revisionsgericht bei einer auf die gleiche Begründung gestützten Revision (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502).
  • BFH, 04.10.2010 - III B 82/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern -

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    Die Rüge eines entsprechenden Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38).
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00

    Änderung einer Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 20.04.2012 - III B 36/11
    Da ein Kindergeld-Ablehnungsbescheid ebenso wie der Kindergeld-Festsetzungsbescheid ein --bezogen auf die einzelnen Monate-- teilbarer Verwaltungsakt ist (zum Festsetzungsbescheid s. BFH-Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174), kann der Einspruchsführer die einzelnen von der Ablehnung umfassten Monate je nach seinem Rechtsschutzbegehren unabhängig voneinander angreifen.
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

    Die von der Klägerin sinngemäß erhobene Rüge, das FG habe die Klage zu Unrecht durch ein Prozessurteil als unzulässig abgewiesen, kann zwar einen Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO begründen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2011 III B 124/10, BFH/NV 2011, 1110; vom 20. April 2012 III B 36/11, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris, jeweils m.w.N.).
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